Club Luxembourgeois pour Agility
  • Home
  • Kalender
  • Dokumente
  • Vorstand
  • Richter
  • Vereine
  • FAQ
  • Kontakt
agility_reglement_2020_cla.pdf
File Size: 155 kb
File Type: pdf
Download File

Das Arbeitsreglement einmal im Detail durchlesen, bringt so manch einem eine Antwort zu seinen Fragen.
​Falls es aber einmal schnell gehen sollte, hier eine Auflistung häufig gestellter Fragen.
clasecretaire@gmail.com <clasecretaire@gmail.com>;
  • Wie lautet die CLA Kontonummer?
Compte Chèques postaux Luxembourg 38 Place de la Gare L-2997 Luxembourg
IBAN: LU66 1111 1123 3004 0000
Code BIC: CCPLLULL
Kontoinhaber: Club Luxembourgeois pour Agility 8, rue Jean Braun L-3326 Crauthem

  • Wieviel kostet der CLA-Beitrag und an wen muss er bezahlt werden?
Der CLA-Beitrag für aktive Mitglieder beträgt 45.-€ / Studenten 20.-€ und muss auf das CLA Konto überwiesen werden. Ab dem 1.Oktober wird nur noch der reduzierte Beitrag von 20.-€ verrechnet, da die Mehrzahl der Turniere abgeschlossen sind.
Hierdrin ist der CLSCU-Beitrag noch nicht enthalten!
Der CLA-Beitrag wird im Prinzip vom jeweiligen Agilityverein oder dem individuellem Starter selbst überwiesen.

  • Wieviel kostet der CLSCU-Beitrag, wer muss den Beitrag zahlen?
Der CLSCU Beitrag (nach Vorgabe der CLSCU) beträgt momentan 10.-€/ Jahr. Er wird vom jeweiligen Agilityverein oder dem individuellem Starter selbst auf das CLA Konto überwiesen. 
Nur die aktiven CLA Mitglieder die an Agilityturnieren starten, sowie die Vorstandsmitglieder der einzelnen Agilityvereine müssen einen CLSCU Beitrag bezahlen.

  • Wieviel beträgt die WM-Quali Teilnahmegebühr?
Die WM-Quali Teilnahmegebühr beträgt 20.-€ und muss spätestens 14 Tage vor der ersten Quali auf dem CLA Konto eingegangen sein. Dies muss pro gemeldeten Hund und nicht pro Starter bezahlt werden.

  • Was kostet ein Startbuch?
Ein Startbuch kostet 13.-€

  • Wo bestelle ich mein Startbuch / Folge-Startbuch?
Neue Startbücher sollten schriftlich per Mail 8 Tage im Voraus bei Romain Stein angefragt werden. Oft wird dies durch den Vereinssekretär vorgenommen.
Sollte es sich um eine Erstausstellung handeln, muss ein komplett ausgefülltes Anmeldeformular, eine Kopie der Haftpflichtversicherung sowie eine Kopie des Stammbaums beiliegen.
Handelt es sich aber um ein Folge-Startbuch, muss eine Kopie der Seite mit den Eintragungen der Klassenwechsel sowie eine Kopie der Seite mit den Daten des Hundes / Hundeführers beiliegen.

  • Kann mein Hund zwei verschiedene Startbuchnummern haben?
​Ja, das geht, braucht aber die Zustimmung des CLA. Dies ist aber nur möglich für Hundeführer die an den Start gehen welche neu im Agility beginnen. Es wird ein neues Startbuch ausgestellt. Es darf nur der in diesem Startbuch eingetragene Hundeführer/in mit dem Hund starten. Der Aufstieg erfolgt gleich den unter Klassenwechsel festgehaltenen Regelungen. Die Bindung an den Hundeführer/in ist solange gültig bis der Hund wieder in seinem Ausgangsgrad ist. Ein anderer Hundeführer/in darf jedoch weiterhin mit dem alten Startbuch in der Ausgangsklasse starten. Der Hund darf nur mit einem Hundeführer/in in einer Klasse je Turnier an den Start gehen.

  • Wie melde ich meinen Hund im CLA an?
Hierfür benötige ich ein CLA Anmeldungsformular. Dieses muss an Romain Stein zurückgeschickt werden und eine Kopie des Stammbaums, der Haftpflichtversicherung sowie der Überweisung müssen beiliegen, ansonsten ist die Anmeldung ungültig.

  • Wer ist berechtigt meinen Hund in eine andere Leistungsklasse umzuschreiben?
Jeder nationaler oder internationaler Agilityleistungsrichter sowie die CLA Vorstandsmitglieder sind berechtigt einen Hund in eine andere Leistungsklasse umzuschreiben. Diese Änderung sollte anschließend vom Vereinssekretär oder von sich selbst (nur bei individuellen Startern) an den CLA eingereicht werden.
​
  • Wer ist berechtigt meinen Hund einzumessen?
Jeder nationaler oder internationaler Agilityleistungsrichter ist berechtigt einen Hund einzumessen. Schönheitsrichter dürfen auch Agilityhunde einmessen.

  • Wann muss mein Hund mit dem Messbügel nachgemessen werden?
Jeder Hund der Leistungsklasse Small oder Medium der an der WM oder EO Quali teilnehmen will, wird mit dem Messbügel nachkontrolliert. Falls der Hund anschliessend in eine andere Grössenklasse eingestuft wird, muss er in Zukunft in dieser Klasse starten. Auch die JEO Hunde dieser zwei Größenklassen werden nachkontrolliert.
Ausnahme: Alle Hunde die an der WM oder ab 2016 an der EO Quali teilgenommen haben.

  • Wann ist mein Hund berechtigt als weisser Hund zu starten?
Ein Hund ist nur dann berechtigt als weisser Hund zu starten, wenn er das Alter von 18 Monaten erreicht hat. Dies gilt für das In- und Ausland. Das o.k. muss immer beim organisierenden Verein sowie beim Leistungsrichter des betreffenden Laufes eingeholt werden.

  • Wann ist mein Hund berechtigt in einer höheren Leistungsklasse zu starten?​
Klassenwechsel von Grad 1 in Grad 2: 3 V0 unter zwei verschiedenen Richtern werden benötigt, es werden keine Platzierungen verlangt. Bei 6 V0 muss gewechselt werden!
Klassenwechsel von Grad 2 in Grad 3: 3 V0 mit Platzierung unter zwei verschiedenen Richtern werden benötigt. Bei 6 V0 muss gewechselt werden!
INFO: Zeitfehler sind auch Fehler!
Klassenwechsel in die Altersklasse: Nur möglich wenn der Hund das Alter von 8 Jahren erreicht hat.

  • Kann ich meinen Hund in eine niedrige Leistungsklasse zurückstufen lassen?
Ja, das ist von Grad 3 in Grad 2 möglich. Hierfür müssen 5 Resultate mit Zeitfehler (Kopie des Arbeitsbuches) beim CLA schriftlich eingereicht werden, Sollte der Hund anschliessend wieder Resultate wie oben beim Klassenwechsel vermerkt erreichen, muss er wieder in der Klasse 3 starten.

  • Warum benötigt mein Hund eine L.O.L Nummer und wo beantrage ich sie?
Eine L.O.L Nummer (Livre des Origines Luxembourgeois) wird benötigt wenn man an den WM-Qualifikationen teilnehmen will. 
Beantragt wird sie bei der FCL. Hierfür muss der original Stammbaum eingereicht werden.
​
  • Wann bin ich berechtigt mit meinem Hund an der Coupe de Luxembourg zu starten?
Teilnahmeberechtigt sind alle CLA Mitglieder die einem luxemburgischen Verein angeschlossen sind und mindestens an 4 nationale Turnieren in einer Zeitspanne zwischen 2 Coupe de Luxembourg teilgenommen haben.
​Die Altersklasse ist bei der Coupe de Luxembourg nicht startberechtigt!

  • Wann bin ich berechtigt an der Landesmeisterschaft teilzunehmen?
Bitte hierfür den respektiven Abschnitt im Arbeitsreglement durchlesen.
Die Altersklasse ist an der Landesmeisterschaft nicht startberechtigt!
​
  • Wann bin ich berechtigt an der JEO teilzunehmen?
Solange ich nicht älter als 18 Jahre bin (der Jahrgang nicht das genaue Datum zählt) bin ich startberechtigt. Mein Hund braucht keinen Stammbaum zu besitzen, muss aber spätestens am 1.Mai des jeweiligen Jahres in der Klasse 2 sein. Jeder Hundeführer/in muss mindestens 4x mit dem Hund an den Start gegangen sein. Starts im In- und Ausland werden in Betracht gezogen.
Im Falle eines Leihhundes: Aufpassen dass der richtige Hundeführer im Startbuch eingetragen ist, ansonst wird der Lauf nicht in Betracht gezogen!

Das Mindestalter der startenden Hunde  beträgt 24 Monate. Dies gilt für die WM, EO und JEO!

  • Wann bin ich berechtigt an den WM-Qualis teilzunehmen?
Bitte hierfür den respektiven Abschnitt im Arbeitsreglement durchlesen.​
Zugelassen sind nur diejenigen die bis 2 Wochen vor der ersten Quali den CLA und CLSCU Beitrag, die WM-Quali Teilnahmegebühr sowie das Startgeld an den organisierenden Verein überwiesen haben. Ausserdem muss eine Kopie des Stammbaums vorliegen und der Hund eine L.O.L Nummer besitzen.
Im Falle eines Leihhundes: Aufpassen dass der richtige Hundeführer im Startbuch eingetragen ist, ansonst werden die 4 erforderlichen Läufe (Starts im In- und Ausland) nicht in Betracht gezogen!
Die Anmeldung muss schriftlich im CLA eingereicht werden.

Das Mindestalter der startenden Hunde beträgt 24 Monate. Dies gilt für die WM, EO und JEO!
​
  • Zählen Agility Openläufe zum Aufstieg in eine höhere Leistungsklasse?
Ja, diese werden gutgeschrieben. Im Ausland ist man allerdings selbst dafür verantwortlich dass sie vom Richter ins Startbuch eingetragen werden. Falls dieser es verweigern sollte und der organisierende Verein einem nicht weiterhelfen kann, kann das Resultat nicht gewertet werden.
Der CLA trägt nachträglich keine Openläufe ein!

  • Bin ich berechtigt an der World Agility Open (WAO) oder der IMCA zu starten?
Es ist jedem CLA-Mitglied freigestellt daran teilzunehmen.

  • Was muss ich tun wenn ich an der Weltmeisterschaft für Belgische Schäferhunde teilnehmen will?
Mein belgischer Schäferhund muss eine FCI Ahnentafel besitzen und im L.O.L eingetragen sein falls er für Luxemburg an den Start gehen soll. Der CLA wird sich um die Einschreibung kümmern. Vom CLA aus wird kein Teamleader nominiert und der Interessent muss sich vor Ort um alles selbst kümmern. Es wird keine CLA Kleidung gesponsert und die Teilnahmegebühren müssen selbst entrichtet werden.

  • Ist man verpflichtet an allen Qualis der WM / EO oder MAC teilzunehmen?
Nein, ist man nicht. Falls man aus persönlichen Gründen an einer Qualifikation nicht teilnehmen kann, wird man weiterhin in der Liste geführt und erhält wie bei einer Disqualifikation keine Wertung.

  • Kann man sich nachdem die Qualifikationsläufe zur WM / EO oder MAC begonnen haben zurückziehen?
Nein, hierfür ist man nicht berechtigt.

  • Wann bin ich berechtigt am Crufts Large Einladungsturnier zu starten?
Der englische Kennel Club läd jedes Jahr einen luxemburgischen Large Starter zur Teilnahme an der Crufts ein. Vom CLA nominiert wird der Landesmeister im Large Individuel des jeweiligen Jahres. Nimmt dieser seinen Platz nicht in Anspruch geht er weiter an den Zweitplatzierten u.s.w. Die Anmeldung bei der Crufts erfolgt durch den Starter selbst. Der CLA unterstützt diesen mit einem Zuschuss von 200.-€

  • Wo frage ich einen internationalen Richter für mein Turnier an?
​Hierfür ist der CLA-Sekretaire zuständig.

  • Bis wann muss das Startgeld an einen Verein bezahlt werden? Dies sollte spätesten einen Monat vor dem Austragungsdatum des Turniers beim organisierenden Verein eingegangen sein.

  • Wann kann ich einen Vereinswechsel vornehmen?
Eine erste Vereinswechselperiode beginnt nach der Landesmeisterschaft, wo binnen einer Zeitspanne von 4 Wochen der Vereinswechsel vorgenommen werden muss. Eine zweite Vereinswechselperiode wird im Monat März anberaumt. WM-Qualifikationsteilnehmer müssen bei Beginn der Qualifikationsläufe Mitglied in einem luxemburgischen Verein sein. Bei Austritt aus dem Verein ist es dem WM-Qualifikationsteilnehmer gestattet, als individueller Starter die WM-Qualifikationsläufe zu beenden. Er muss nach dem Austritt aus einem Verein bei der nächsten Vereinswechselperiode einem Verein beitreten.

FEHLER UND IRRTÜMER VORBEHALTEN!​
Powered by Create your own unique website with customizable templates.
  • Home
  • Kalender
  • Dokumente
  • Vorstand
  • Richter
  • Vereine
  • FAQ
  • Kontakt